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Wir haben die Anerkennung zur Unterstützung im Alltag im Sinne des §45 SGB XI
Entlastungsbetrag ab Pflegestufe 1 bis 5
Ab Pflegegrad 1 haben Sie bei Ihrer Pflegekasse Anspruch auf 125 € monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen unabhängig von Leistungen die Sie schon beziehen.
Diesen Betrag können Sie nutzen zur Fenster Reinigung oder anderen haushaltsnahen Dienstleistungen sowie auch in der Verhinderungspflege.
Wir beraten Sie gerne, vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin unter 051164056500
Markus Berger