§45 SGB Entlastungsbetrag & Verhinderungspfleg

§45 SGB Entlastungsbetrag


Wir sind zugelassen und zertifiziert vom Landesamt Niedersachsen


Wir haben die Anerkennung und Zulassung vom Land Niedersachsen zur Unterstützung im Alltag im Sinne des §45 SGB für den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 €, die Ihnen monatlich ab dem Pflegegrad 1 bis 5 zustehen. Gesamt 1.500,00 € jährlich.


Sie können den Entlastungsbetrag nutzen, um mehrmals jährlich die Fenster und andere Glasflächen reinigen zu lassen. Dafür brauchen Sie keinen Antrag bei Ihrer Pflegekasse zu stellen.


Beratung, Besprechung und Angebote werden durchgeführt vom Inhaber Markus Berger.


Wir beraten Sie gerne über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege.


Die Abrechnung der Kosten für die Fensterreinigung können Sie selber vornehmen bei Ihrer Pflegekasse oder wir übernehmen das für Sie und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.


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Werterhalt & Pflege

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